Bleaching - Zahnaufhellung

Methoden der Zahnaufhellung:

Eine Voraussetzung für den Erfolg ist die zuvor vorzunehmende Entfernung äußerer Flecken und Beläge. Dies geschieht am besten durch eine so genannte professionelle Zahnreinigung (PZR), welche heute von den meisten Praxen angeboten wird. Die professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Erst danach lasse sich die "echte" Zahnfarbe beurteilen.


Auch die Zahnaufhellung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, da es sich nicht um eine medizinisch notwendige, sondern um eine kosmetische Maßnahme handelt.


Zur inneren Zahnaufhellung kommen anschließend i. d. R. Präparate zum Einsatz, welche Wasserstoffperoxid(H2O2) enthalten. Sie können in den Zahn eindringen und dort Sauerstoff-Radikale abspalten. Diese sind in der Lage, Farbstoffe im Zahn chemisch so zu verändern, dass sie nicht mehr verfärbend wirken. Zahnaufhellungsmittel sollten grundsätzlich einen neutralen ph-Wert haben, damit sie die Zähne nicht aufrauen und so einer erneuten Verfärbung keinen Vorschub leisten.



Verschiedene Methoden kommen zur Anwendung:


- Das Aufhellen mit individuell gefertigten Schienen:

Hierbei wird für den Patienten - nach Abformung der Zähne und Modellherstellung - durch die Zahnarztpraxis bzw. dessen Labor eine passgenaue Kunststoffschiene tiefgezogen und ausgeschnitten, welche die Zähne überdeckt. Zur Zahnaufhellung wird diese Schiene mit peroxidhaltigem, steifem Aufhellungsgel beschichtet. Je nach Konzentration trägt der Patient diese Schienen nun zwischen einer und acht Stunden. Meist genügen zur Aufhellung ca. 5-7 Behandlungen.


- Das Aufhellen durch direktes Auftragen:

Hierbei werden höher konzentrierte Präparate eingesetzt. Daher geschieht diese Behandlung auf dem Patientenstuhl des Zahnarztes, und das Zahnfleisch muss zuvor geschützt (abgedeckt) werden. Das Aufhellungsmittel wird vom Zahnarzt direkt auf die aufzuhellenden Zähne gebracht und wirkt dort ein. Mitunter wird durch eine Lichtbestrahlung versucht, die Wirkung zu intensivieren. Nach 15-30 Minuten wird das Gel entfernt. Ist die Aufhellung noch nicht ausreichend, kann das Verfahren wiederholt werden.


- Das Aufhellen durch Einlagen im Zahn:

Ist ein einzelner, devitaler ("toter") Zahn aufzuhellen, so kann dies auch mit einer Einlage im Zahn geschehen. Die Krone des Zahnes wird dazu geöffnet (durch die vorangegangene Wurzelkanalbehandlung ist diese ja bereits aufgebohrt worden) und ein geeignetes Mittel wird in die Höhle eingebracht, die früher das Zahnmark (die Pulpa) ausgefüllt hat. Der Zahn wird wieder provisorisch verschlossen und das Aufhellungsmittel für einen oder mehrere Tage im Zahn belassen.